Autoversicherung & Steuererklärung: was ist absetzbar?

Die Kfz-Haftpflicht ist in der Steuererklärung als Sonderausgabe im Bereich der Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Beiträge zur Voll- oder Teilkasko erkennt das Finanzamt als Sachversicherungen in der Steuererklärung hingegen nicht an. Wer als Arbeitnehmer seinen privaten Pkw beruflich nutzt und Fahrtkosten abrechnet, kann die Kfz-Haftpflicht als Werbungskosten absetzen. Anders ist es beim Betriebs-Pkw eines Selbstständigen: Hier sind in der Steuererklärung auch Teil- oder Vollkasko als Betriebskosten absetzbar.

Im Prinzip kann jeder steuerpflichtige, erwerbstätige Kfz-Besitzer die Kfz-Versicherung in seiner Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist jedoch, dass du selbst der Halter des Fahrzeugs bist. Die Art der Absetzung ist vom Finanzamt vorgeschrieben, je nachdem ob du Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist und das Auto privat oder beruflich nutzt.

Kfz-Versicherung absetzen als Angestellter oder Arbeitnehmer

Absetzbar ist ausschließlich die Kfz-Haftpflicht – und weder Vollkasko noch Teilkasko, da nur mit den Beiträgen für die Kfz-Haftpflicht persönliche Risiken des Steuerzahlers abgedeckt werden.

Die Kosten für deine Kfz-Haftpflicht verbuchst du in der Einkommensteuererklärung entweder

  • als Sonderausgaben, im Bereich Vorsorgeaufwand
  • oder als Werbungskosten.

Nutzt du deinen privaten Pkw auch beruflich und setzt die Kosten für die berufliche Nutzung in deiner Steuererklärung ab, etwa für die Fahrten zur Arbeitsstelle, kannst du entweder

  • die Pendlerpauschale wählen, mit 30 Cent pro Kilometer,
  • oder deine tatsächlichen Fahrtkosten nachweisen.

Kfz-Haftpflicht als Sonderausgabe oder anteilig als Werbungskosten?

Wählst du die Pendlerpauschale, sind damit eigentlich die Kosten für die Kfz-Haftpflicht bereits abgegolten. Das Finanzamt macht hier jedoch eine Ausnahme und du darfst die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung zusätzlich noch einmal in voller Höhe als Sonderausgabe absetzen. Wählst du jedoch die Abrechnung der beruflich veranlassten Fahrtkosten nach tatsächlichem Aufwand, musst du die Kfz-Haftpflicht sowie einen eventuellen Schutzbrief etc. in deiner Steuererklärung anteilig errechnen und als Werbungskosten absetzen.

Kfz-Haftpflicht absetzen – es kommt auf die ausgeschöpften Höchstkosten an

Der Gesetzgeber hat für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, unter die die Kfz-Versicherung in der Einkommensteuererklärung fällt, einen Höchstbetrag von 1.900 Euro gesetzt. Da du unter Vorsorgeaufwendungen auch andere Kosten absetzt – etwa die Beiträge zur Rentenversicherung –, ist dieser Betrag schnell ausgeschöpft. Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob du mit der Abrechnung von tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten nicht mehr Steuern sparen kannst.

Die Kfz-Versicherung setzt du in deiner Steuererklärung ab – und kannst Geld sparen. Es lohnt sich, hier die verschiedenen Möglichkeiten zu vergleichen.

Kfz-Haftpflicht als Werbungskosten: bei Abrechnung von tatsächlichen Fahrtkosten

Bei beruflichen Fahrten mit dem privaten Pkw zur Arbeit kannst du dich auch gegen die Pendlerpauschale entscheiden und in der Steuererklärung die exakten Fahrtkosten absetzen. Diese Kosten erfasst du in deiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten und das Finanzamt wird von dir den Nachweis durch ein Fahrtenbuch fordern. Die Kfz-Haftpflicht sowie ein Schutzbrief sind dann ebenfalls Werbungskosten in der Steuererklärung. Allerdings nur anteilig.

Ein Beispiel: Fährst du 10.000 Kilometer im Jahr mit deinem Auto und legst dabei 3.000 Kilometer beruflich zurück, darfst du nur knapp 30 % der Kosten deiner Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung absetzen. Ist der Höchstbetrag für deinen Vorsorgeaufwand jedoch bereits ausgeschöpft, kann sich das lohnen. Wie du deine jährliche Fahrleistung berechnest, zeigen wir dir auch gerne.

Checkliste: Kfz-Versicherung in der Steuererklärung für Nicht-Selbstständige absetzen

Einige grundlegende Bedingungen musst du erfüllen, willst du als Arbeitnehmer deine Kfz-Versicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben.

Checkliste für Arbeitnehmer:

  • Einkommen erzielt? In der Steuererklärung geltend machen kannst du die Kosten für dein Auto nur, wenn du im laufenden Jahr auch Einkommen erzielt hast.
  • Kfz-Versicherung bezahlt? Du musst die Kosten für die Kfz-Haftpflicht tatsächlich bezahlt haben.
  • Höchstgrenze für Sonderausgaben nicht ausgeschöpft? Auch wenn du die Beiträge für deine Kfz-Haftpflichtversicherung wirklich bezahlt hast – ist die Höchstgrenze von 1.900 Euro erreicht, darfst du diese unter Sonderausgaben in der Steuererklärung nicht ansetzen. Schaue, ob du diese stattdessen als Werbungskosten absetzen kannst, indem du deine beruflichen Fahrten insgesamt als Werbungskosten ausgibst.
  • Kfz-Versicherung nicht bereits als Betriebskosten abgesetzt? Wenn ja, darfst du sie nicht zusätzlich in der Steuererklärung unter Sonderausgaben erfassen – so zum Beispiel als Selbstständiger.

Kfz-Versicherung absetzen für Selbstständige

Bei der Absetzung der Kfz-Versicherung für Selbstständige kommt es auf den Grad der betrieblichen Nutzung deines Pkw an:

  • Nutzt du das Fahrzeug zu 100 % betrieblich, kannst du die Kfz-Haftpflicht sowie alle weiteren Kosten in voller Höhe gewinnschmälernd als Betriebskosten absetzen. Bei deiner Fahrzeugnutzung von 50 bis 100 % für den Beruf gilt dasselbe.
  • Nutzt du dein Auto zwischen 10 % und 50 % betrieblich, hast du die Wahl: Entscheidest du dich für eine Zuordnung des Autos zum Betriebsvermögen, setzt du die Kfz-Haftpflicht sowie eine Teil- oder Vollkasko ebenfalls als Betriebskosten ab.
  • Anders wenn dein Pkw im Privatvermögen verbleibt, entweder weil du dies frei gewählt hast oder du ihn weniger als 10 % als Betriebsfahrzeug nutzt, denn hier gilt der Pkw immer als Privat-Pkw. Die Kfz-Haftpflicht setzt du damit wieder als Sonderausgaben oder Werbungskosten ab.

Haftpflichtversicherungen und deine Steuererklärung: noch mehr absetzen

Haftpflichtversicherungen gibt es nicht nur als Kfz-Versicherung – sie schützen dich auch in anderen Lebensbereichen vor finanziellen Verlusten. In deiner Steuererklärung setzt du diese deshalb als Vorsorgeaufwendungen ab, zu denen etwa folgende Haftpflichtversicherungen zählen: 

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
  • Bauherren-Haftpflicht
  • Boots-Haftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht
  • Tierhalter-Haftpflicht für Pferde und Hunde

Höchstgrenzen für die Vorsorgeaufwendungen in deiner Steuererklärung

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber als Vorsorgeaufwendung geführt wird, unterliegt sie in der Steuererklärung der Höchstgrenze für das Gesamtpaket. Alle Vorsorgeaufwendungen werden in deiner Steuererklärung mit einer Höchstsumme berücksichtigt. 

Wenn du also die Kosten für deine Kfz-Versicherung nicht als Werbungskosten, sondern als private Vorsorgeaufwendung absetzt, gelten diese Höchstgrenzen. Die Höchstgrenzen unterscheiden sich dabei noch einmal wie folgt: 

  • Angestellter, Beamter, Rentner oder Pensionär: für die Steuererklärung gilt der Höchstbetrag von 1.900 Euro.
  • Selbstständiger: hier gilt in deiner Steuererklärung ein höherer Betrag von 2.800 Euro.
  • Ehepaar: dein Höchstbetrag ist die Summe der Beträge der beiden Einzelpersonen.

Die Kfz-Versicherung in deiner Steuererklärung: diese Unterlagen benötigst du

Außer einigen gesetzlich vorgeschriebenen Belegen – zum Beispiel Spendenquittungen – musst du die Unterlagen zur Kfz-Versicherung für deine Steuererklärung nicht mehr jedes Jahr einreichen. Allerdings musst du auf Verlangen die angefallenen Kosten nachweisen. 

Hebe dir für Steuererklärung deshalb die folgenden Unterlagen auf: 

  • die Rechnung deiner Kfz-Versicherung
  • den Versicherungsvertrag oder eine Kopie deiner Kfz-Versicherung
  • Kontoauszüge, die deine Zahlung an die Kfz-Versicherung nachweisen 

Meist genügt es in den Folgejahren, für deine Steuererklärung nur noch den Nachweis über die Zahlung zu führen. Und nicht mehr jedes Jahr auch eine Kopie des Vertrags deiner Kfz-Versicherung vorzulegen.

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