Ist es Pflicht, eine Kfz-Versicherung zu haben?

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht – kein Fahrzeug darf ohne eine solche Versicherung auf die Straße. Die Kfz-Haftpflicht schützt vor kostspieligen Schäden, die bei Unfällen durch hohe Schadenersatzansprüche entstehen. Die gesetzlichen Mindestsummen für die Kfz-Haftpflicht betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Kfz-Versicherungen bieten jedoch fast immer höhere Deckungssummen, oft bis 50 bzw. 100 Millionen Euro.

Wer einen Schaden verursacht, haftet – so will es das Gesetz – mit seinem Privatvermögen. Der Schaden bei einem Verkehrsunfall kann dabei von beträchtlicher Höhe sein. Zumal, wenn nicht nur Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen entsteht, sondern auch Menschen zu Schaden kommen. Viele Autofahrer könnten solch hohe Summen nicht aufbringen – und Unfallgegner würden leer ausgehen. Aus diesem Grund ist die Kfz-Haftpflicht vom Gesetz her ausnahmslos Pflicht für Fahrer und Halter eines Fahrzeugs. Ohne nachgewiesene Kfz-Versicherung dürfen Auto, Motorrad & Co nicht auf die Straße.

Was deckt die Kfz-Haftpflicht ab?

Die Kfz-Haftpflicht deckt die Schadenersatzansprüche ab, die ein Unfallbeteiligter bei einem schuldhaft von dir verursachten Unfall stellt. Im Prinzip sind das: 

  • Sachschäden: Kosten für Reparaturen, Abschleppdienst, Anwälte und Gutachten sowie Schäden, die etwa an Verkehrsschildern, Leitplanken oder Gebäuden verursacht wurden.
  • Personenschäden: Heil- und Krankenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente oder Hinterbliebenen-Unterhalt
  • Vermögensschäden: Wertminderung eines Autos, die nach Reparatur bestehen bleibt.

Das Gesetz schreibt dabei Mindestsummen vor, die eine Kfz-Haftpflicht leisten muss. So liegt die Mindestsumme für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro je Versicherungsfall, bei 1,12 Millionen Euro für Sachschäden sowie bei 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Wie weise ich meine Kfz-Haftpflicht nach?

Zum Nachweis deiner Kfz-Haftpflicht bei der Zulassungsstelle dient seit 2008 die sogenannte eVB-Nummer – für: elektronische Versicherungsbestätigung. Bei der Zulassung wird diese eVB-Nummer aus einer elektronischen Datenbank als Nachweis abgerufen. Die eVB-Nummer erhältst du automatisch von deiner Versicherung, sobald du die Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hast.

Welche Ausnahmen von der Pflicht zur Kfz-Haftpflicht gibt es?

Ausschließlich auf privatem Gelände darfst du ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Versicherung fahren. Darüber hinaus gibt es keine Ausnahmen – das Fahren ohne Kfz-Haftpflicht ist eine Straftat.

Wer zahlt, wenn mein Unfallgegner keine Kfz-Haftpflicht hat?

Nur im Ausnahmefall verfügt ein deutscher Fahrer über keine Kfz-Haftpflicht. Denn bei der Kündigung der Versicherung informiert diese automatisch die Zulassungsstelle. In den wenigen seltenen Fällen, in denen das nicht so ist, gilt:

  • Fahrer ohne Kfz-Haftpflicht: Eventuell zahlt die Verkehrsopferhilfe.
  • Ausländischer Fahrer ohne Kfz-Haftpflicht: Auch hier springt meist die Verkehrsopferhilfe ein.
  • Fahrerflucht: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, bleibst du auf deinem Schaden sitzen.
  • Fahrerflucht mit gestohlenem Wagen: Die Kfz-Versicherung des Halters bezahlt deinen Schaden.
  • Vorsätzliche Unfälle: Auch hier kann die Verkehrsopferhilfe entschädigen.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

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